Erwerb einer Liegenschaft mit Vorsorgekapital

Ziehen Sie den Erwerb einer Immobilie in Betracht? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Teil- oder Gesamtvorbezug Ihres Vorsorgeguthabens beantragen, um den Erwerb von Wohneigentum zum Eigenbedarf zu finanzieren.

Dieser Vorbezug kann als Eigenkapital für folgende Zwecke eingesetzt werden

– den Erwerb oder den Bau von Wohneigentum,
– die Rückzahlung einer Hypothek,
– den Erwerb von Beteiligungen an Wohneigentum;
– die Finanzierung von Renovationen oder wertvermehrenden Investitionen an Wohneigentum.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vorbezug finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesamts für Sozialversicherungen.

Um den Betrag zu ermitteln, der Ihnen für den Kauf einer Immobilie zur Verfügung steht, können Sie sich an die Swiss Life Pension Services AG (info@favia.ch oder telefonisch an +58 311 22 86) wenden.