Versicherte

fondation de prévoyance de l’Ordre des avocats de Genève et de leur personnel

Wie können Sie sich einkaufen?

Möchten Sie Ihre Vorsorgeleistungen verbessern und gleichzeitig von erheblichen Steuerersparnissen profitieren?

Favia bietet Ihnen dazu die Möglichkeit. Den maximal möglichen Einkaufsbeitrag finden Sie auf ihrem letzten persönlichen Vorsorgeausweis. Ansonsten können Sie sich beim Geschäftsführer von Favia unter favia@slps.ch nach diesem Betrag erkundigen.

 

Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Richtwert, da verschiedene Kriterien erfüllt sein müssen, um den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ziehen Sie einen Einkauf in Betracht, müssen Sie sich zwingend vorgängig mit dem Geschäftsführer von Favia unter favia@slps.ch in Verbindung setzen.

Einkäufe

Wie sind Sie versichert?

Die Anschlussvereinbarung zwischen Favia und einem selbständigen Rechtsanwalt bzw. der Kanzlei, bei der Sie angestellt sind, bestimmt den anwendbaren Vorsorgeplan und dessen Finanzierung.

Die versicherten Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod sowie die Bedingungen der Leistungsausrichtung sind in dem gemäss Anschlussvereinbarung anwendbaren Vorsorgereglement festgelegt.

Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation beziffert Ihr letzter Vorsorgeausweis die versicherten Leistungen gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).

Persönlicher Vorsorgeausweis

Was ist ein persönlicher Vorsorgeausweis?

Unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der versicherten Person am Tag der Ausstellung des Vorsorgeausweises beziffert der Vorsorgeausweis die versicherten Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder Tod. Zudem wird die notwendige monatliche Finanzierung ausgewiesen.

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