Kanzleien

fondation de prévoyance de l’Ordre des avocats de Genève et de leur personnel

Wie können Sie sich Favia anschliessen?

Während ein selbständiger Anwalt wählen kann, ob er sich eine zweite Säule aufbauen möchte oder nicht, muss ein Angestellter einer Anwaltskanzlei zwingend bei einer Vorsorgeeinrichtung wie Favia versichert werden.

Der Anschluss eines selbständigen Rechtsanwaltes an Favia erfolgt durch die Unterzeichnung einer Anschlussvereinbarung, die insbesondere den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Anschlusses sowie den gewählten Vorsorgeplan beinhaltet.

Der Anschluss einer Kanzlei zur Versicherung des Personals erfordert nebst der Unterzeichnung einer Anschlussvereinbarung die Anmeldung der Mitarbeitenden, damit sie gemäss den Bedingungen der Anschlussvereinbarung bei der zweiten Säule versichert werden.

Diese Schritte sind bei Favia so einfach wie möglich ausgestaltet und können beim Geschäftsführer von Favia unter favia@slps.ch vorgenommen werden.

Haben Sie Anspruch auf den À-la-carte-Plan?

Als Vorsorgeeinrichtung eines Berufsverbandes versucht Favia, die Wünsche der Verbandsmitglieder bestmöglich zu erfüllen. Dabei wendet sie Kollektivgrundsätze an, um die angebotenen Versicherungsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Kosten, zu verbessern.

Hierzu bietet Favia zurzeit verschiedene «standardisierte» Vorsorgepläne an. Diese Pläne konnten durch das Feedback der an Favia angeschlossenen Kanzleien weiterentwickelt und auf deren Bedürfnisse angepasst werden.

Die Einführung neuer Pläne hängt neben den Bedürfnissen von Kanzleien/Selbstständigen, die an Favia angeschlossen sind oder mit dem Gedanken spielen, sich Favia anzuschliessen, von bestimmten Faktoren ab, u. a. ob sie von allgemeinem Interesse sind (haben andere Kanzleien/Selbstständige ähnliche Wünsche geäussert?) oder von der Anzahl der Versicherten, die zukünftig nach diesen neuen Plänen versichert werden könnten.

Zögern Sie also nicht, unseren Geschäftsführer unter favia@slps.ch zu kontaktieren, um uns Ihre Wünsche in Bezug auf die bestehenden Pläne mitzuteilen.