Pensionierung

fondation de prévoyance de l’Ordre des avocats de Genève et de leur personnel

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Favia bietet den versicherten Personen bei der Pensionierung eine sehr grosse Flexibilität, nämlich die Auszahlung einer lebenslangen Altersrente, eines Alterskapitals oder einer Kombination aus Rente und Kapital.

Die Wahl zwischen Rente und Kapital hängt von zahlreichen persönlichen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die familiäre sowie die finanzielle Situation der versicherten Person, der Gesundheitszustand, der Wohnort sowie die Steuerpflicht. Ein rechtzeitiger Beizug eines Finanz-, Nachlass- und Steuerspezialisten kann von Vorteil sein, um die geeignete Option zu finden.

Nebst der Wahl zwischen Rente und Kapital ist Favia auch mit den Optionen der Frühpensionierung, der Teilfrühpensionierung sowie des Pensionierungsaufschubs vertraut. Sie nutzt die vom BVG gewährten Spielräume maximal aus, um den Vorsorgebedürfnissen ihrer Versicherten so weit wie möglich gerecht zu werden.

Von welchen Leistungen können Sie profitieren?

Ohne besonderen Antrag zahlt Favia die Altersleistung in Form einer lebenslangen Rente aus. Wie der Name vorgibt, wird diese Rente lebenslänglich ausbezahlt. Beim Tod der versicherten Person erhält die Ehepartnerin oder der Ehepartner eine gekürzte Hinterlassenenrente (60 % der Altersrente).

Die Höhe der Altersrente wird nach zwei Parametern bestimmt: i) dem Vorsorgekapital, das der versicherten Person bei Favia zum Zeitpunkt der Pensionierung zusteht, und (ii) dem Alter der versicherte Person, wenn sie sich pensionieren lässt (Umwandlungssatz). Durch schriftliche Mitteilung, die Favia mindestens 3 Monate vor der Pensionierung zuzustellen ist, kann die versicherte Person festlegen, dass sie ihre Altersleistung ganz oder teilweise in Form einer Kapitalauszahlung anstelle einer lebenslangen Rente beziehen möchte.

Hat die versicherte Person eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner, so muss diese oder dieser der gesamten oder teilweisen Auszahlung der Altersleistung als Kapital schriftlich zustimmen. Gerne erteilt Ihnen der Geschäftsführer von Favia unter favia@slps.ch weitere Auskünfte.