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Fondation de prévoyance de l’ordre des avocats de Genève et de leur personnel

Favia, Fondation de prévoyance de l’ordre des avocats de Genève et de leur personnel, ist eine Vorsorgeeinrichtung, die von der Genfer Advokatenkammer bei Inkrafttreten des BVG (1985) gegründet wurde.

Ihr Zweck ist die Versicherung der Mitglieder der Genfer Advokatenkammer und deren Personal durch die Erbringung von Leistungen bei der Pensionierung, Invalidität und Tod gemäss BVG. Sie bietet ihre Leistungen auch Mitgliedern von anderen kantonalen Anwaltsverbänden an, sofern sie bei einer Genfer Anwaltskanzlei tätig sind.

Favia ermöglicht den angeschlossenen Kanzleien, ihr Personal gemäss verschiedenen Vorsorgeplänen zu versichern (Vergleichstabelle per 1. Januar 2024):

Der Plan «BVG» (auf Deutsch)

Der Plan «Plus» (auf Deutsch) gibt den Angestellten die Möglichkeit, bei den Beiträgen frei zwischen zwei Stufen auszuwählen.

Der Plan «Kader» (auf Deutsch) gibt den Angestellten die Möglichkeit, bei den Beiträgen frei zwischen drei Stufen auszuwählen.

Selbständige Rechtsanwälte können ebenfalls zwischen verschiedenen Pensionsplänen auswählen:

Der Plan «Plus Partner» (auf Deutsch) bietet selbständigen Anwälten die Möglichkeit, frei zwischen mehreren Beitragsstufen zu wählen.

Die Geschäftsleitung von Favia wird von einem achtköpfigen Stiftungsrat wahrgenommen, dessen Mitglieder Anwälte oder Angestellte einer angeschlossenen Kanzlei sind.